Endlich Gas geben

Du kannst sechs Monate vor Erreichen deines Mindestalters mit der Ausbildung beginnen.

Herzlich willkommen!

Komm vorbei in unsere Fahrschule „Fahrschui-Wimmer“ in Rotthalmünster oder in Kößlarn und informier dich rund um den Führerschein.

Wir kümmern uns um dich!

Wir bilden dich in den verschiedenen Klassen bestens aus und betreuen dich gerne auf deinem Weg zum Führerschein

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KANNST DU DICH JEDERZEIT

Kurs für B197

Ausbildung und Prüfung auf Automatik ohne Automatik-Beschränkung

Ab 01.04.2021 kann die Fahrprüfung „stressreduziert“ auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden.
Mit mindestens 10 Std. (a 45 min) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe (wird in die normale Fahrausbildung integriert) und einer 15 minütigen Prüfung durch den Fahrlehrer entfällt der Eintrag der Automatikbeschränkung (SZ 78) im Führerschein.
Das heißt für Dich: entspanntere Ausbildung und Prüfung, da Du Dich voll auf das Fahren konzentrieren kannst und das lästige Rauf- und Runterschalten entfällt.

B197 kurz und knapp (so entfällt die Automatik Beschränkung)

  • mind. 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe (wird in die FE Ausbildung integriert)
  • „stressreduzierte“ Fahrerlaubnisprüfung mit dem TÜV Prüfern
  • nur eine zusätzliche 15 minütige „Prüfung“ mit dem Fahrlehrer (dadurch entfällt die Automatik Beschränkung)
  • evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen (z.B. BE, CE usw.)
Für mehr Infos: frag uns direkt

Kurs für B196

Motorrad fahren mit dem Autoführerschein

Das fahren von Motorrädern bis 125 ccm wird ohne Fahrprüfung möglich durch eine Fahrerschulung in der Fahrschule

B196 kurz und knapp 

  • Fahrerschulung, aber keine zusätzliche Prüfung 
  • 4 x 90 min theoretischer Unterricht
  • mindestens 10 Fahrstunden (a 45 min)
  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B
  • gilt nur innerhalb Deutschland
  • kein Aufstieg auf A2 oder A möglich
Für mehr Infos: frag uns direkt

Anmelden und Einsteigen:

Deine Fahrschui im Rottal.

Anmeldeinfos

Anmelden kannst du dich jederzeit telefonisch: 0171-4904953 oder am Dienstag und Donnerstag in der Fahrschule in Rotthalmünster ab 17:00 Uhr und am Montag und Mittwoch kannst du dich in der Fahrschule in Kößlarn ab 17:30 Uhr anmelden.

Führerschein-Klassen

Bei uns hast du die Möglichkeit in vielen verschiedenen Klassen deinen Führerschein zu machen. Die Prüfung findet dann beim TÜV in Pocking statt.

Du kannst sechs Monate vor Erreichen deines Mindestalters mit der Ausbildung beginnen.

Abkürzungen:
zG: zulässige Gesamtmasse
bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; insbesondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

  • Mindestalter: 15 Jahre

AM

ZWEIRÄDGRIGE KLEINKRAFTRÄDER DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER UND VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE mit

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 16 Jahre

Im Sonderfall: ab 15 Jahre

A1

KRAFTRÄDER mit

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 kW / 15 PS
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW / Kg

DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN

  • Leistung max. 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

A2

KRAFTRÄDER mit

  • Leistung max. 35 kW / 48 PS
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW / Kg
  • Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM, A1

A

ALLE KRAFTRÄDER

DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Leistung über 15 kW

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ aus „A“
    21 Jahre für Trikes
    24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2

B

KFZ – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A – mit

  • zG max. 3500 kg

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
  • Mindestalter: 18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Eingeschlossene Klasse: AM, L

B96

KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGER mit

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
  • Mindestalter: vgl. Klasse B

BE

KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGER

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Mindestalter: vgl. Klasse B

Vorbesitz erforderlich: B

L

ZUGMASCHINEN

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
  • Mindestalter: 16 Jahre